Mähroboter töten

Durch Mähgeräte scharf abgetrennte Gliedmaßen bei Jungigeln, sowie flächig abgetragene Kopfpartien bei Altigeln sind zunehmend zu beobachten. Zudem zeigen Igel mit Schnittverletzungen vielfach großvolumig verfaultes Gewebe und starken Madenbesatz.

Das durch Mähroboter verursachte Tier- und Artenschutzproblem wurde in einer deutschlandweit zwischen Juni 2022 und September 2023 durch das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung durchgeführten Studie untersucht. Dort wird auf eine hohe Dunkelziffer von verletzten und getöteten Igeln hingewiesen, und es wird veterinärmedizinisch belegt, dass mindestens 60 % der Igel mit Schnittverletzungen erst Tage oder in einigen Fällen gar Wochen nach dem Unfall gefunden wurden und daher über einen langen Zeitraum erhebliche Leiden, Schmerzen und Schäden ertragen mussten.

„Solches Tierleid ist gesetzlich verboten, sofern es Alternativen gibt, die kein Tierleid verursachen“

Es muss darauf hingewiesen werden, dass nicht nur der Igel, der sich auf der Roten Liste für bedrohte Tierarten in Deutschland befindet, durch
Mähroboter in erheblichem Maße gefährdet ist, sondern alle sich auf dem Boden befindlichen Tiere, wie Amphibien (Kröten, Frösche) sowie Kleinreptilien. Eine besondere Beachtung sollte erfahren, dass insbesondere Jungtiere gefährdet sind. Dazu zählen neben
den Igeln auch Jungtiere von Feldhasen, die zwischen den kurzen Phasen des Säugens ruhig verharren und durch die Muttertiere auch in Gärten abgesetzt werden. Auch Jungvögel im Ästlingsstadium halten sich teilweise am Boden auf und sind dann schutzlos.
Ein Verbot des Betriebs von Mährobotern in den Zeiten, in denen viele Tiere einerseits ihre höchste Aktivität zeigen und andererseits die Mähroboter ohne jegliche Aufsicht durch den Betreiber sind, ist vor diesem Hintergrund zwingend geboten und erscheint als dringliche Pflicht, um dem gesetzlichen Gebot zur Vermeidung von Tierleid nachzukommen.

Damit sollte ein Einsatzverbot für Mähroboter für Nacht- und
Dämmerungszeiten ausgesprochen werden.
Gerade Jungtiere von Igeln oder Singvögeln zeigen deutlich erhöhte Aktivität bereits in den frühen Abend und späteren Morgenstunden,
so dass zulässige Betriebszeiten für Mähroboter auf den Zeitraum zwischen 10:00 und
18:00 Uhr beschränkt werden sollten.

 

Auszug aus meinem Schreiben vom 13. Okt. 2024:
Sehr geehrte Mitgliederinnen und Mitglieder im Kreistag Aurich,
…..Daher freue ich mich, dass nun ein Antrag auf „Beratung über ein mögliches Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und nachtaktiven Kleintieren“ dem Kreistag vorliegt. … Des Weiteren lasse ich Ihnen die Stellungnahme der Verwaltung der Stadt Köln zukommen, die ein Nachtfahrverbot seit dem 01.10.24 erlassen hat. Auf genau der bereits beschrieben Grundlage im ersten Absatz, hat auch die Stadt Potsdam bereits im Mai dieses Jahres ein Nachtfahrverbot erlassen.
Auch der Landkreis Aurich kann daher nach Prüfung eine Allgemeinverfügung erlassen.

Nach § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist es einer Behörde, die für die Anwendung der Gesetze zuständig ist, erlaubt, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Allgemeinverfügungen zu erlassen, um allgemeinverbindliche Regelungen zu treffen.
Über die Leiden der Tiere, brauche ich sicherlich keine weiteren Worte verlieren, denn allen sollte bekannt sein, was für schwere Verletzungen z.B. Igel erleiden bei einem Kontakt mit einem Mähroboter. Daher verzichte ich auch auf Bilder, um diese zu dokumentieren.
Ich habe im September eine private Igelpflegestelle in Aurich besucht. Dort wurden in diesem Jahr bereits 40 Igel aufgenommen, von denen 20!! Schnittverletzungen aufwiesen. Es kann daher nicht die Argumentation gelten, dass es keine Fälle gibt, im Landkreis Aurich. … Zur immer wieder angesprochenen Überwachungs- und Kontrollmöglichkeit ist auszuführen, dass eine Norm nicht die primäre Aufgabe hat, alle Zuwiderhandlungen mit In-Kraft-Treten von Rechtsvorschriften zu kriminalisieren und zu 100% zu sanktionieren!

Gesetze und Gebote haben zuallererst eine Lenkungsfunktion für erwünschte Verhaltens- und Denkweisen und sie bieten eine Handlungsgrundlage, wenn Verstöße ein Handeln erforderlich machen sollten. Rechtsvorschriften haben neben ihrer normativen Kraft auch wertbegründende und Bewusstseins bildende Funktionen.
Gerade auch der Bundes- und die Landesgesetzgeber als Wiege unzähliger solcher Rechtsvorschriften sind ein Paradebeispiel dafür, dass unzählige Rechtsnormen nicht einmal bei ernsthaften Hinweisen auf mögliche Bedrohungen oder Straftaten kontrolliert werden bzw. kontrolliert werden können. Grundsätzlich setzt der Gesetz- /Verordnungsgeber auf einen
(legitimen) reaktiven Ansatz zur Durchsetzung von Rechtsvorschriften.
Wie z. B. eine Abwasserbeseitigungssatzung, Friedhofssatzung, Hundesteuersatzung etc., die weder aktiv und präventiv kontrolliert noch zu deren Überwachung kein zusätzliches Personal eingestellt worden ist.
In den bereits erlassenen Verordnungen wird ebenfalls ein Bußgeld angedroht, wenn die vorgeschriebenen Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Jedoch wird die Gemeinde/Stadt auch hier erst in Erscheinung treten, wenn Beschwerden auftreten (reaktiver Ansatz).

In allen Rechtsvorschriften werden jedoch ausnahmslos Sanktionsmöglichkeiten aufgenommen, um bei einer Zuwiderhandlung reagieren zu können und auch ggf. Haftungsansprüche durchzusetzen. Ohne verfügte Sanktionen in einer Rechtsvorschrift kann nicht geahndet bzw. können keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden!
Seitens der Politik oder des Verordnungsgebers würden Rechtsvorschriften nicht aufgehoben werden, weil man diese nicht präventiv kontrollieren kann.

Die Einführung eines Nachtfahrverbots für Mähroboter aus dem Grund abzulehnen, es könne nicht kontrolliert werden, bedeutet im Ansatz, dass bereits erlassene Rechtsvorschriften in Frage zu stellen wären, wenn für diese Rechtsvorschriften keine präventiven Kontrollen vorgesehen sind.
 

Verantwortlicher
Autor dieses Blogs:
Diedrich Kleen

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Bildnachweis:
Featured image by Kristins Martha Bruins unter Verwendung von
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Foto 1 mit freundlicher Unterstützung von Stefi Röse Igelhilfe LK Cuxhaven
Foto 2 mit freundlicher Unterstützung von Stefi Röse Igelhilfe LK Cuxhaven
Image 1 ProIgel Merkblatt Rechtsvorschriften Link:
https://www.pro-igel.de/downloads/merkblaetter/rechtsvorschriften.pdf
Image 2 ProIgel Flyer Mähroboter
Image 3 ProIgel Flyer Rasentrimmer und Motorsensen

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