Fördermitglied werden

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Zutreffendes bitte auswählen:
Der reguläre Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens 31. Januar des laufenden Jahres auf das Vereinskonto zu überweisen. Eine Spendenbescheinigung kann ausgestellt werden. Die Fördermitgliedschaft im Verein endet automatisch, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht bis spätestens 31. Januar des laufenden Jahres überwiesen wurde. Auszug aus der Satzung des Igelvereins Aurich e.V.: Bei einer Fördermitgliedschaft handelt es sich um natürliche oder juristische Personen ohne Stimmrecht und ohne Möglichkeit, sich in den Vorstand wählen zu lassen. … Sie fördern den Verein finanziell durch ihre Mitgliedsbeiträge.
Fördermitgliedschaft im laufenden Jahr abgeschlossen?
Für Personen, die im laufenden Jahr eine Fördermitgliedschaft erwerben, beläuft sich der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr auf eine anteilmäßige, einmalige Pauschale, die sich aus den verbleibenden Monaten bis zum Jahresende gerechnet ab dem nächsten Ersten des nächsten Monats ergibt. Den zu viel bezahlten Betrag überweisen wir Ihnen dann zurück, außer Sie geben an, dass wir ihn als Spende behalten dürfen.
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Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz.
Vor- und Nachname des Kontoinhabers
Hiermit ermächtige ich den Igelverein Aurich e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Igelverein Aurich e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen: Igelverein Aurich e.V., Osterstrasse 31, 26603 Aurich mit der Gläubiger-Identifikationsnummer: DE48ZZZ00002779416. Die Mandatsreferenznummer wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das Lastschriftmandat kann ich jederzeit widerrufen.